letzte Aktualisierung:
12.03.2011

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Ferienimmobilien erfüllen verschiedene Anforderungen:

  • Sicherungsobjekt (wie eine konventionelle Immobilie) bei einer Finanzierung
  • Erzielung von Mieterträgen,
  • Selbstnutzungsmöglichkeit
  • Erzielung von Steuervorteilen.

Damit diese Zielsetzungen auch erreicht werden anbei einige Tipps. Die steuerliche Bewertung einer Ferienimmobilie wurde schon oft seitens der Finanzverwaltung geprüft, so dass heute eindeutige Richtlinien in der fiskalischen einkommenssteuerlichen Behandlung einer Ferienimmobilie vorliegen. Dieses gibt natürlich ein hohes Mass an Rechtssicherheit.

Vorab eine Besonderheit:

Ferienimmobilien, die touristisch vermietet werden, bieten dem Käufer eines Neubaus einen erheblichen Einkaufsvorteil: die im Kaufpreis gebundene Umsatzsteuer auf die Baulichkeiten brauchen nicht bezahlt zu werden. Der Käufer kauft also “netto”! Diese ”quasi Kaufpreisreduzierung bringt dem Käufer grosse fianzielle Vorteile:

  • dieser Kaufpreisvorteil braucht somit nicht finanziert zu werden, es entstehen somit keine Zinskosten, wenn eine Fremdfinanzierung aufgenommen wurde
  • zwar müssen die Mieterträge über mind. 10 Jahre der Umsatzsteuer unterworfen werden, doch ist die Summe der umsatzsteuerlichen “Rückzahlungen” meistens niedriger als der Einkaufsvorteil aus dem Ferienimmobilien- und Einrichtungskauf.

 

Weiterführende Texte:
01.) Informationen zum Kauf / Finanzierung einer Ferienimmobilie
02.) Informationsblatt zum Kauf einer Ferienimmobilie - Steuerliche Auswirkungen
03.) BFH: Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ferienwohnungen
04.) 5. “Bauherrenerlass” BMF-Schreiben vom 20.10.03
05) Einkommensteuerrechtl. Behandlung v. Ferienwohnungen (BMF-Schreiben 20.11.03)
06) Selbstnutzung von Ferienwohnungen (Kempis Treuhand GmbH, Köln)
07) Steuertip - Steuern Spezial: Checkliste “Ferienwohnungen”
    (Mit freundlicher Genehmigung des markt intern Verlag GmbH, Düsseldorf)
08) Ferienwohnung vermieten: So beteiligt sich das Finanzamt an der Finanzierung


Besonderes:
   - Alterseinkünftegesetz: Zusammenfassung und Auswirkung mit Beispielberechnung